Erbschaft ausschlagen und gerichtliche Genehmigungen
Nicht jede Erbschaft ist ein Segen. Manchmal hinterlässt der Verstorbene mehr Schulden als Vermögen. In diesem Fall sollten Sie die Erbschaft ausschlagen.
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
Die Ausschlagung einer Erbschaft für ein minderjähriges Kind ist möglich. Allerdings brauchen die Eltern dafür die Genehmigung des Familiengerichts. Das Gericht prüft, ob die Ausschlagung im Interesse des Kindes liegt.
Die Frist beachten: Sie haben nur sechs Wochen Zeit für die Ausschlagung. Die Frist beginnt, wenn Sie vom Erbfall erfahren. Diese kurze Frist macht schnelles Handeln notwendig. Als Fachanwältin für Erbrecht in Eggenfelden helfe ich Ihnen, die Nachlasssituation schnell zu bewerten.
Ein weiteres Beispiel: Der 10-jährige Max soll von seinem Vater erben. Beim Überprüfen des Nachlasses stellt die Mutter fest: Der Vater hatte hohe Kreditschulden. Das Erbe wäre negativ. Mit anwaltlicher Hilfe schlägt sie das Erbe fristgerecht für Max aus. Das Familiengericht genehmigt die Ausschlagung. Max bleibt von den Schulden verschont.
Wann das Familiengericht entscheiden muss
Bei bestimmten Rechtsgeschäften reicht die elterliche Sorge nicht aus. Das Gesetz verlangt die Genehmigung des Familiengerichts. Diese Regelung schützt das Vermögen des minderjährigen Erben.
Genehmigungspflichtig sind unter anderem: der Verkauf von Grundstücken oder Immobilien, die Ausschlagung einer Erbschaft, der Verzicht auf den
Pflichtteil, die Aufnahme von Krediten im Namen des Kindes und die Auflösung einer
Erbengemeinschaft.
Das Familiengericht prüft jeden Antrag sorgfältig. Es muss überzeugt sein, dass die geplante Handlung dem Kindeswohl dient. Ohne Genehmigung sind solche Rechtsgeschäfte unwirksam. Der Antrag beim Familiengericht erfordert eine gute Vorbereitung. Sie müssen nachweisen, warum die geplante Maßnahme notwendig und sinnvoll ist. Als Anwältin für Erbrecht in Eggenfelden unterstütze ich Sie bei der Antragstellung.