Diese Frage beschäftigt viele Betroffene, die nicht vollständig auf ihre Ansprüche verzichten, aber dennoch entgegenkommen möchten. Die Antwort lautet: Ja, mit der richtigen vertraglichen Gestaltung ist dies möglich.
Sie können vertraglich vereinbaren, dass Sie nur auf den Pflichtteil aus bestimmten Nachlassgegenständen verzichten. Beispielsweise könnten Sie auf Ihren Pflichtteilsanspruch am Familienunternehmen oder am Elternhaus verzichten, aber Ihren Anspruch auf Geldvermögen, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte behalten. Diese Lösung ermöglicht es, die Unternehmensnachfolge oder den Verbleib einer Immobilie in der Familie zu sichern, ohne dass Sie vollständig leer ausgehen.
In Patchwork-Familien kann es sinnvoll sein, nur gegenüber bestimmten Personen auf den Pflichtteil zu verzichten. Vielleicht möchten Sie den Kindern Ihres verstorbenen Elternteils aus erster Ehe nicht im Wege stehen und verzichten gegenüber diesen. Gegenüber dem neuen Ehepartner des Elternteils wollen Sie aber Ihre Rechte wahren. Diese Gestaltung ist rechtlich komplex und sollte unbedingt mit einer Fachanwältin für Erbrecht besprochen werden, um alle Konsequenzen zu überblicken.
Sie können auch vereinbaren, dass Sie auf einen bestimmten Betrag oder einen prozentualen Anteil Ihres Pflichtteils verzichten. Der verbleibende Anspruch bleibt dann bestehen. Diese Kompromisslösung eignet sich, wenn Sie einen Mittelweg zwischen Ihren Interessen und denen der Erben finden möchten. Zum Beispiel könnten Sie auf 60 Prozent von einem 50.000 Euro Anspruch verzichten und behalten 20.000 Euro als Pflichtteil.
Ein Verzicht kann in seltenen Fällen auch zeitlich befristet oder an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. Nach Ablauf der Frist oder beim Nichteintritt der Bedingung lebt Ihr Pflichtteilsanspruch wieder auf. Diese Gestaltung ist juristisch heikel und wird selten genutzt, kann aber in besonderen Konstellationen sinnvoll sein, etwa wenn die wirtschaftliche Situation der Erben sich voraussichtlich verbessern wird.
Die Möglichkeiten eines teilweisen Verzichts sind vielfältig und sollten immer auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten werden. Eine persönliche Beratung hilft Ihnen, die für Sie passende Lösung zu finden und rechtssicher zu gestalten.
Die Entscheidung über einen Pflichtteilsverzicht ist komplex und hat weitreichende Folgen für Sie und Ihre Familie. Als Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht begleite ich Sie durch diesen Prozess mit der nötigen Expertise und Einfühlsamkeit.