Pflichtteil einklagen: So sichern Sie sich Ihr gesetzliches Erbe

Wenn ein naher Angehöriger stirbt, steht oft nicht nur die Trauer im Vordergrund. Häufig gibt es auch rechtliche Fragen – vor allem dann, wenn man enterbt wurde. Viele Betroffene wissen nicht, dass sie trotz Enterbung einen Anspruch auf einen Pflichtteil haben können.
Diesen Pflichtteil müssen Sie jedoch selbst einfordern – notfalls auch einklagen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen, was es dabei zu beachten gibt, wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist und wie ich Ihnen konkret als Fachanwältin für Erbrecht helfen kann.

1. Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Der Pflichtteil steht bestimmten Angehörigen zu, auch wenn sie im Testament oder Erbvertrag nicht bedacht wurden. Gesetzlich pflichtteilsberechtigt sind:
  • Kinder (auch adoptierte),
  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner,
  • Eltern des Erblassers – wenn keine Kinder vorhanden sind.
Enkel, Geschwister oder weiter entfernte Verwandte gehören in der Regel nicht zu den Pflichtteilsberechtigten, es sei denn, sie rücken kraft gesetzlicher Erbfolge an die Stelle eines verstorbenen Kindes.
Voraussetzung für den Pflichtteil ist immer, dass der Erblasser den Berechtigten durch Verfügung von Todes wegen – also etwa durch ein Testament – ganz oder teilweise enterbt hat. Die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

2. Was tun, wenn Sie enterbt wurden?

Zunächst sollten Sie das Testament oder den Erbvertrag genau prüfen (lassen). Entscheidend ist, ob Sie tatsächlich enterbt wurden oder ob Ihnen ein zu geringer Erbteil zugewiesen wurde. In beiden Fällen kann der Pflichtteilsanspruch greifen.
Wenn Sie pflichtteilsberechtigt sind, müssen Sie Ihren Anspruch aktiv geltend machen. Das geschieht gegenüber dem oder den Erben. Diese sind verpflichtet, Ihnen auf Verlangen Auskunft über den Nachlass zu geben und ein Nachlassverzeichnis vorzulegen.
Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch. Sie erhalten also keinen Anteil an Immobilien oder Gegenständen aus dem Nachlass, sondern einen bestimmten Geldbetrag – basierend auf dem Gesamtwert des Nachlasses. Daher ist die Wertermittlung ein zentraler Punkt bei der Geltendmachung des Pflichtteils.
Wenn das Testament enttäuscht: Ein Beispiel aus der Praxis
Frau M. aus Eggenfelden hatte immer ein gutes Verhältnis zu ihrem Vater. Als er verstarb, öffnete sich für sie jedoch eine bittere Wahrheit: Im Testament war ausschließlich die zweite Ehefrau des Vaters bedacht – Frau M. war vollständig enterbt worden.
Frau M. fühlte sich übergangen und verletzt. Sie fragte sich: Steht mir wirklich gar nichts zu? Nach einem Beratungsgespräch mit einer Fachanwältin für Erbrecht stellte sich heraus: Als Tochter hat sie einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Doch dieser musste nun gegenüber der Alleinerbin geltend gemacht werden – notfalls mithilfe einer Pflichtteilsklage.
Viele Menschen befinden sich in einer ähnlichen Lage. Sie fühlen sich machtlos und fragen sich, ob sie rechtlich überhaupt etwas tun können. Die gute Nachricht: Sie können. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie. Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrem konkreten Fall.

3. Nachlassaufstellung und Wertermittlung

Um Ihren Pflichtteilsanspruch konkret berechnen zu können, benötigen Sie Informationen über den Wert des Nachlasses. Dazu gehört:
  • eine vollständige Aufstellung aller Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Bankguthaben, Wertgegenstände),
  • eine Auflistung von Schulden,
  • gegebenenfalls eine Bewertung von Grundstücken, Unternehmen oder Sammlungen.
Pflichtteilsberechtigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf diese Auskunft gem. § 2314 BGB. Sie können ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangen. Wenn Zweifel an der Richtigkeit bestehen, haben Sie das Recht auf ein selbständiges Pflichtteil-Gutachten zur Wertermittlung.
Pflichtteil-Gutachten als Beweismittel
Wenn es Streit über den Wert des Nachlasses gibt, ist ein sogenanntes Pflichtteil-Gutachten oft entscheidend. Dabei handelt es sich um ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen, der etwa den Verkehrswert einer Immobilie oder den Unternehmenswert ermittelt.
Solche Gutachten sind insbesondere dann wichtig, wenn:
  • Vermögenswerte zu niedrig angesetzt wurden,
  • unklare Schenkungen zu Lebzeiten erfolgten (Pflichtteilsergänzungsanspruch),
  • Streit über den Umfang des Nachlasses herrscht.
Ein fundiertes Gutachten schafft Klarheit und stärkt Ihre Position – außergerichtlich wie auch im Klageverfahren. In vielen Fällen stellt das Gutachten die Grundlage für die Berechnung der Pflichtteilsquote dar.

4. Taktisches Vorgehen bei Streit mit Erben

Nicht jede Pflichtteilsforderung endet vor Gericht. Oft lassen sich Ansprüche außergerichtlich durchsetzen – mit dem nötigen Verhandlungsgeschick und rechtlichem Hintergrundwissen.
Wichtig ist, frühzeitig eine klare Kommunikation aufzubauen. Dabei sollten Sie:
  • Ihre Ansprüche schriftlich und fristgerecht geltend machen,
  • eine Frist zur Auskunft setzen,
  • gegebenenfalls anwaltlich vertreten sein.
Verweigern die Erben die Auskunft oder lehnen eine Zahlung ab, bleibt nur die Pflichtteilsklage. Hierbei handelt es sich meist um eine sogenannte Stufenklage, bei der Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Zahlung in mehreren Schritten eingeklagt werden.

5. Wer trägt die Kosten bei Pflichtteilsklagen?

Grundsätzlich trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens. Das bedeutet: Wenn Sie Ihre Pflichtteilsansprüche erfolgreich einklagen, müssen die Erben die Verfahrens- und Anwaltskosten tragen.
Kommt es zu einem Vergleich, teilen sich die Parteien häufig die Kosten. Eine Rechtsschutzversicherung kann unter Umständen die Kosten abdecken – je nach Vertragsgestaltung.

Als Ihre Anwältin prüfe ich gern, ob dies in Ihrem Fall zutrifft.

Rufen Sie mich an unter 08721 / 507 5041 oder schereiben Sie mir eine E-Mail an

6. Wann kann man den Pflichtteil einklagen?

Die Pflichtteilsklage kommt dann zum Einsatz, wenn:
  • die Erben keine Auskunft erteilen,
  • die Pflichtteilsquote oder Wertermittlung bestritten wird,
  • keine Einigung erzielt werden kann.
Bevor geklagt wird, sollte der Anspruch außergerichtlich schriftlich geltend gemacht werden. Erst wenn dies scheitert, sollte die Klage eingereicht werden. Pflichtteilsansprüche verjähren drei Jahre nach Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung (§ 195 BGB). Warten Sie daher nicht zu lange!

7. Kann ich den Pflichtteil ohne Anwalt einfordern?

Rein rechtlich ist es möglich, den Pflichtteil ohne anwaltliche Unterstützung geltend zu machen. In der Praxis ist dies jedoch riskant. Die Erben sind oft selbst anwaltlich vertreten und nutzen juristische Spielräume aus.
Ein erfahrener Anwalt oder eine Fachanwältin für Erbrecht kennt die Fallstricke, Fristen und typischen Konfliktpunkte. Zudem kann er oder sie den Kontakt zu den Erben professionell führen – mit dem Ziel, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden oder bestmöglich vorzubereiten.
Gerne stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Seite.

8. Können Kinder ihren Pflichtteil einfordern, wenn ein Elternteil noch lebt?

Nein. Der Pflichtteilsanspruch entsteht erst mit dem Tod des Erblassers. Solange ein Elternteil noch lebt, besteht kein Anspruch. Ausnahme: Hat ein Elternteil bereits zu Lebzeiten Vermögen verschenkt, kann später ein Pflichtteilsergänzungsanspruch entstehen.
Lassen Sie sich in solchen Fällen frühzeitig beraten, um rechtzeitig Beweise zu sichern und Fristen im Blick zu behalten.

9. Wie lange dauert eine Pflichtteilsklage?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Außergerichtliche Einigungen können binnen weniger Wochen erzielt werden. Ein gerichtliches Verfahren kann sich dagegen über Monate bis zu einem Jahr hinziehen.
  • Faktoren, die die Dauer beeinflussen:
  • Kooperationsbereitschaft der Erben
  • Komplexität des Nachlasses
  • Notwendigkeit eines Gutachtens
  • Arbeitsbelastung des Gerichts
Mit der richtigen anwaltlichen Begleitung lässt sich der Prozess effizient gestalten.
pflichtteil einklagen

10. Welche Anwaltskosten fallen bei einem Pflichtteil an?

Die Anwaltskosten richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert – also dem Wert Ihres Pflichtteilsanspruchs. Je höher dieser ist, desto höher sind auch die Gebühren. Bei einem Anspruch von 50.000 Euro entstehen zum Beispiel Anwaltskosten von ca. 2.000 bis 3.000 Euro zzgl. MwSt.
Bei erfolgreicher Klage müssen die Erben diese Kosten tragen. Ihre Fachanwältin prüft im Vorfeld, ob eine Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung möglich ist.

11. Jetzt handeln und Pflichtteil sichern

Wenn Sie sich nach einem Erbfall übergangen fühlen, handeln Sie nicht aus dem Bauch heraus – sondern informiert und gut beraten. Der Pflichtteil ist Ihr gesetzlich verbrieftes Recht. Doch er wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen aktiv werden.
Als erfahrene Fachanwältin für Erbrecht unterstütze ich Sie gerne dabei.
Nicht jede Erbschaft verläuft konfliktfrei – gerade beim Thema Pflichtteil kommt es häufig zu Unklarheiten oder Streit. Als Fachanwältin für Erbrecht kläre ich Sie verständlich über Ihre Rechte auf und begleite Sie zuverlässig bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Ich biete Ihnen:
  • Juristische Prüfung und konsequente Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Beratung zu Erbverzicht und Ausschlagung des Erbes oder Pflichtteils
  • Unterstützung bei der Auszahlung und Abwicklung von Pflichtteilansprüchen
  • Einfühlsame Begleitung bei familiären Spannungen im Erbfall
Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung – gemeinsam finden wir eine rechtlich und menschlich tragfähige Lösung.

12. Fazit

  • Der Pflichtteil steht nahen Angehörigen trotz Enterbung zu.
  • Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  • Pflichtteilsansprüche müssen aktiv geltend gemacht werden.
  • Die Wertermittlung erfolgt mithilfe von Nachlassverzeichnis und ggf. Pflichtteil-Gutachten.
  • Bei Streit empfiehlt sich eine Stufenklage.
  • Anwaltliche Hilfe stärkt Ihre Verhandlungsposition.
  • Pflichtteilsansprüche verjähren nach drei Jahren.

13. Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema (FAQ)

Kann man den Pflichtteil einklagen?
Ja, wenn die Erben die Zahlung verweigern oder keine Auskunft geben, kann der Pflichtteilsanspruch gerichtlich durchgesetzt werden.
Wie kann ich den Pflichtteil einfordern?
Zunächst schriftlich beim Erben. Bleibt dies erfolglos, ist eine Pflichtteilsklage möglich.
Wer trägt die Kosten bei einer Pflichtteilsklage?
In der Regel die unterlegene Partei. Bei einem Vergleich werden die Kosten meist geteilt.
Wie lange dauert ein Pflichtteilsverfahren?
Außergerichtlich wenige Wochen, vor Gericht mehrere Monate bis über ein Jahr.
Kann ich den Pflichtteil ohne Anwalt geltend machen?
Rechtlich ja, aber praktisch nicht zu empfehlen. Ein Anwalt sichert Ihre Interessen ab.
Gilt der Pflichtteil auch, wenn ein Elternteil noch lebt?
Nein. Der Pflichtteilsanspruch entsteht erst mit dem Tod des Erblassers.
Welche Anwaltskosten entstehen bei einem Pflichtteil?
Abhängig vom Streitwert. Bei 50.000 Euro Pflichtteil liegen die Kosten bei ca. 2.000 bis 3.000 Euro zzgl. MwSt.

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