Kostentransparenz in allen Verfahrensstadien ist uns wichtig.
Zögern Sie nicht, sich jederzeit während des Verfahrensgangs über bereits entstandene / noch entstehende Kosten an uns zu wenden.
Eine Erstberatung kostet maximal 190,- EUR zzgl. MwSt, selbstverständlich loten wir im ersten Gespräch auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme Ihrer Rechtsschutzversicherung aus.
Sollten Sie die Voraussetzungen erfüllen, werden wir natürlich auch gerne auf Basis von Beratungshilfe / Verfahrenskostenhilfe für Sie tätig, die notwendigen Formulare finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.