Ob Testament, Erbauseinandersetzung oder Pflichtteil – ich berate und vertrete Sie mit juristischer Expertise und menschlichem Feingefühl.
Über 20 Jahre Erfahrung & Fachanwältin für Erbrecht
Profitieren Sie von fundierter rechtlicher Expertise: Als Fachanwältin mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung stehe ich Ihnen mit umfassendem Wissen und praxisnaher Beratung im Erbrecht zur Seite.
Schnelle Terminvergabe – persönlich in Eggenfelden & Umgebung
In dringenden erbrechtlichen Angelegenheiten zählt Zeit. Ich biete Ihnen kurzfristige Termine und bin regional für Sie da – persönlich, zuverlässig und ohne lange Wartezeiten.
Erbrecht & Familienrecht – alles aus einer Hand
Viele erbrechtliche Fragen betreffen auch das Familienrecht. Durch meine Zusatzkompetenz in beiden Rechtsgebieten erhalten Sie ganzheitliche Lösungen – für klare Verhältnisse und langfristige Sicherheit.
"Frau Oehlenberg hat mich und meine Familie kompetent, hilfsbereit und freundlich in Fragen zum Erbrecht beraten und pragmatische Lösungen und Vorschläge für unser Anliegen gefunden. Wir können die Kanzlei als Experten im Erbrecht nur weiter empfehlen."
Eine vorausschauende Nachlassplanung schützt Ihre Angehörigen und sorgt dafür, dass Ihr Wille zählt. Ich unterstütze Sie bei allen rechtlichen und praktischen Fragen rund ums Testament.
Pflichtteil & Erbverzicht – Ihre Ansprüche verstehen und durchsetzen
Nicht immer verläuft eine Erbschaft reibungslos. Ich kläre Sie über Ihre Rechte auf und unterstütze Sie konsequent bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Erbschaftsstreit & Konfliktlösung – Rechtsfrieden für alle Beteiligten
Erbstreitigkeiten belasten Familien oft über Jahre. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Rechte zu kennen und setze mich für eine faire und rechtlich saubere Lösung ein – außergerichtlich und vor Gericht.
Wenn kein Testament existiert, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese richtet sich nach Verwandtschaftsverhältnissen: Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister kommen je nach Konstellation zum Zuge. Ohne nahe Angehörige erbt der Staat.
2. Was ist ein Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe. Anspruch haben in der Regel Ehepartner, Kinder und manchmal Eltern, wenn sie enterbt wurden. Er muss aktiv eingefordert werden – notfalls gerichtlich.
3. Wie verfasse ich ein rechtsgültiges Testament?
Ein Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben werden. Alternativ kann es notariell beurkundet werden. Eine klare Sprache hilft Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
4. Was ist ein Erbvertrag – und wann ist er sinnvoll?
Ein Erbvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung über die Erbfolge, die notariell abgeschlossen wird. Er eignet sich z. B. für Ehepaare oder Patchwork-Familien, wenn eine einvernehmliche und rechtlich sichere Nachfolgeregelung gewünscht ist.
5. Was passiert bei einer Erbengemeinschaft?
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Entscheidungen über den Nachlass müssen einstimmig getroffen werden. Ohne Einigung kann eine Teilungsversteigerung oder gerichtliche Auseinandersetzung drohen.
6. Kann ich ein Erbe ausschlagen – und wann ist das sinnvoll?
Ja. Eine Erbausschlagung ist innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis möglich. Sie ist oft sinnvoll, wenn Schulden den Nachlass übersteigen. Wichtig: Die Ausschlagung muss notariell oder beim Nachlassgericht erklärt werden.
7. Was bedeutet Testamentsvollstreckung – und brauche ich das?
Ein Testamentsvollstrecker setzt Ihren letzten Willen um, verwaltet das Erbe und sorgt für die korrekte Verteilung. Das ist besonders bei komplexen Nachlässen, minderjährigen Erben oder zu erwartenden Streitigkeiten sinnvoll.
8. Wie kann ich Streit unter den Erben vermeiden?
Ein klar formuliertes Testament, eventuell mit notarieller Beratung, kann spätere Konflikte verhindern. Auch die Einsetzung einer neutralen Testamentsvollstreckung oder frühzeitige Gespräche mit der Familie helfen.
9. Was muss ich bei einem Erbfall tun?
Nach einem Todesfall sollten Sie sich beim Nachlassgericht melden und gegebenenfalls einen Erbschein beantragen. Prüfen Sie, ob ein Testament vorhanden ist. Lassen Sie sich frühzeitig beraten – vor allem bei Pflichtteilsansprüchen oder Erbschaftssteuern.
10. Was ist der Unterschied zwischen Vor- und Nacherbe?
Ein:e Vorerbe erhält den Nachlass zunächst, darf ihn aber nur eingeschränkt nutzen. Der:die Nacherbe wird zu einem späteren Zeitpunkt Erbe, z. B. nach dem Tod des Vorerben. Diese Konstruktion dient oft dem Schutz von Familienvermögen.
Weitere Fragen im Erbrecht?
Dann lassen Sie uns doch gerne telefonieren. Hinterlassen Sie Ihre Daten und erzählen kurz, worum es geht. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück.
Unsere Kanzlei
Erbrecht in Eggenfelden und Umgebung
Die Kanzlei Oehlenberg liegt in der historischen Hofmark von Gern, im Herzen von Eggenfelden. Wir beraten Sie in persönlicher Atmosphäre, mit Fokus auf Erb- und Familienrecht, sowie zu weiteren zivilrechtlichen Anliegen.