Die beste Lösung ist oft eine einvernehmliche Einigung. Mit einem Erbauseinandersetzungsvertrag regeln alle Miterben gemeinsam, wie der Nachlass aufgeteilt wird. Dieser Vertrag vermeidet langwierige Auseinandersetzungen und hohe Kosten.
Was regelt der Vertrag? In einer Teilungserklärung wird genau festgelegt, wer welche Gegenstände erhält und ob Ausgleichszahlungen erfolgen. Gibt es eine Immobilie, wird entschieden, ob diese verkauft, vermietet oder einem Miterben zugeteilt wird.
Beispiel aus der Praxis: Geschwister Anna, Thomas und Michael erben das Elternhaus und ein Wertpapierdepot. Anna möchte das Haus behalten und dort wohnen. Im Erbauseinandersetzungsvertrag wird vereinbart, dass Anna das Haus erhält und ihre beiden Brüder dafür das Depot sowie zusätzliche Ausgleichszahlungen bekommen. Ein Gutachter ermittelt vorab den Wert der Immobilie. So erhalten alle ihren gerechten Anteil.
Eine erfahrene Fachanwältin für Erbrecht kann Sie bei der Ausarbeitung eines solchen Vertrags unterstützen. Sie sorgt dafür, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden und die Teilungsreife des Nachlasses gegeben ist.