Trotz aller Bemühungen kommt es vor, dass sich Miterben nicht einigen können. Der Nachlass wird streitig aufgeteilt. In diesem Fall bleibt oft nur der Gang zum Gericht.
Die Erbteilungsklage: Mit dieser Klage können Sie die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erzwingen. Das Gericht ordnet dann an, wie der Nachlass zu teilen ist. Dieser Prozess ist zeitaufwendig und kostenintensiv. Er sollte daher die letzte Option sein.
Teilungsversteigerung: Kann keine Einigung über eine Immobilie erzielt werden, ordnet das Gericht eine Teilungsversteigerung an. Die Immobilie wird versteigert und der Erlös aufgeteilt. Häufig werden bei Versteigerungen jedoch nur niedrige Preise erzielt.
Ein zweites Beispiel: Die Geschwister Sarah und Peter erben das Ferienhaus der Eltern. Sarah möchte es behalten, Peter will verkaufen. Beide können sich nicht einigen. Nach langem Streit wird eine Erbteilungsklage eingereicht. Das Verfahren dauert zwei Jahre und kostet beide Seiten viel Geld. Am Ende ordnet das Gericht eine Teilungsversteigerung an. Das Haus wird weit unter Wert verkauft – beide Geschwister verlieren.
Dieses Beispiel zeigt: Ein rechtzeitiger Gang zum Anwalt hätte viel Ärger und Kosten gespart.