Patchwork-Familien sind heute ganz normal und verbreitet. Vielleicht haben Sie selbst in zweiter Ehe geheiratet und Stiefkinder in Ihr Leben aufgenommen. Oder Ihr Partner bringt Kinder aus erster Ehe mit in die Beziehung. Über Jahre wachsen Sie zusammen, teilen den Alltag und bauen eine gemeinsame Zukunft auf.
Doch was passiert im Ernstfall? Viele Menschen glauben, dass angeheiratete Kinder automatisch erben. Das ist ein folgenschwerer Irrtum. Haben Stiefkinder Anspruch auf Erbe? Die klare Antwort: Nur mit Testament oder Erbvertrag. Ohne testamentarische Regelung gehen Stiefkinder vollständig leer aus, wenn der Stiefelternteil stirbt.
Als Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht in Eggenfelden berate ich täglich Patchwork-Familien. Ich zeige Ihnen in diesem Beitrag, wie Sie Ihr Stiefkind erbrechtlich absichern können, was Kinder aus erster Ehe erben und welche Besonderheiten beim Berliner Testament für Eheleute mit Kindern aus erster Ehe gelten.