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Scheidung einreichen: Ablauf, Kosten und was Sie wissen müssen

Die Entscheidung, eine Ehe zu beenden, gehört zu den schwersten im Leben. Oft gehen ihr Monate oder Jahre des Zweifelns voraus. Wenn Sie diesen Beitrag lesen, haben Sie diese Entscheidung vielleicht bereits getroffen. Oder Sie möchten sich informieren, was auf Sie zukommt, wenn Sie die Scheidung einreichen.
Beides ist verständlich. Denn zu den emotionalen Belastungen kommen viele praktische Fragen: Wann kann ich den Scheidungsantrag stellen? Welche Unterlagen brauche ich? Was kostet das Verfahren? Und muss ich wirklich zum Anwalt?
In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen als Fachanwältin für Familienrecht, wie das Scheidungsverfahren abläuft, welche Kosten entstehen und worauf Sie achten sollten. So gehen Sie gut informiert in diesen neuen Lebensabschnitt.
Das erwartet Sie:
  1. Wann kann ich die Scheidung einreichen?
  2. Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?
  3. Einvernehmliche oder streitige Scheidung: der Unterschied
  4. Was kostet eine Scheidung?
  5. Brauche ich einen Anwalt für die Scheidung?
  6. Fallbeispiel: Scheidung mit und ohne Einigung
  7. So unterstütze ich Sie bei Ihrer Scheidung
  8. Fazit
  9. FAQ
Scheidungsantrag mit Eheringen, Gesetzbuch Familienrecht und Text: Scheidung einreichen: Ablauf, Kosten und Wissenswertes.

1. Wann kann ich die Scheidung einreichen?

Das deutsche Recht verlangt, dass eine Ehe gescheitert ist, bevor sie geschieden werden kann. Juristen sprechen vom Zerrüttungsprinzip. Als Nachweis dient in der Regel das sogenannte Trennungsjahr.

Das Trennungsjahr als Voraussetzung

Bevor Sie den Scheidungsantrag stellen können, müssen Sie mindestens ein Jahr getrennt von Ihrem Ehepartner leben. Ein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung ist dafür nicht zwingend nötig. Die Trennung kann auch innerhalb der Wohnung erfolgen. Wichtig ist, dass Sie getrennt wirtschaften und jeder seinen eigenen Lebensbereich hat. Man spricht von der Trennung von Tisch und Bett.
Notieren Sie sich das Trennungsdatum. Es spielt später im Verfahren eine wichtige Rolle. In der Praxis akzeptieren viele Familiengerichte den Scheidungsantrag bereits kurz vor Ablauf des Trennungsjahres, etwa nach zehn oder elf Monaten.

Scheidung ohne Trennungsjahr: die Härtefallscheidung

In seltenen Ausnahmefällen ist eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres möglich. Diese Härtefallscheidung setzt voraus, dass Ihnen die Fortsetzung der Ehe nicht zugemutet werden kann, etwa bei häuslicher Gewalt. Die Hürden dafür sind hoch. Lassen Sie Ihre Situation im Zweifel anwaltlich prüfen.
Als Fachanwältin für Familienrecht empfehle ich meinen Mandanten, sich frühzeitig über den Ablauf einer Scheidung, die anfallenden Kosten und die rechtlichen Voraussetzungen zu informieren.
Rufen Sie mich an unter 08721 / 507 5041 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an

2. Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?

Der Ablauf des Scheidungsverfahrens folgt festen Schritten. Zuständig ist das Familiengericht, in der Regel am letzten gemeinsamen Wohnort oder am Wohnort des Ehepartners, bei dem die gemeinsamen Kinder leben.
Für den Scheidungsantrag benötigen Sie vor allem die Heiratsurkunde und, falls vorhanden, die Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder. Ihr Anwalt reicht den Antrag schriftlich beim zuständigen Familiengericht ein. Anschließend zahlt die antragstellende Person einen Gerichtskostenvorschuss. Erst dann wird das Gericht tätig.
Das Gericht stellt den Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zu. Beide erhalten zudem Formulare zum Versorgungsausgleich. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Die Berechnung durch die Rentenversicherungsträger dauert oft mehrere Monate und bestimmt maßgeblich die Verfahrensdauer.
Am Ende steht der Scheidungstermin vor dem Familiengericht. Er dauert meist nur wenige Minuten. Mit dem Scheidungsbeschluss ist die Ehe aufgelöst.
Ein Punkt wird häufig übersehen: Bereits mit der Zustellung des Scheidungsantrags verlieren Ehepartner in der Regel ihr gesetzliches Erbrecht und Pflichtteilsrecht. Ob und wie ein gemeinsames Testament unwirksam wird, hängt jedoch vom genauen Wortlaut des Testaments und vom Stand des Verfahrens ab. Deshalb ist eine individuelle erbrechtliche Prüfung wichtig. Als Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht prüfe ich diese Schnittstelle für Sie gleich mit. So vermeiden Sie ungewollte Folgen für Ihren Nachlass.
Viele Menschen denken beim Thema Nachlassplanung zuerst ans Testament. Doch es gibt eine Alternative, die in bestimmten Situationen deutlich mehr Sicherheit bietet: den Erbvertrag. Wer seinen letzten Willen verbindlich regeln möchte und dabei auch andere Personen einbinden will, sollte sich mit diesem Instrument näher befassen.

3. Einvernehmliche oder streitige Scheidung: der Unterschied

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehepartner einig. Sie wollen die Scheidung und haben die wichtigsten Folgen geregelt, etwa Unterhalt, Vermögensaufteilung und den Umgang mit den Kindern. Das Verfahren verläuft dann schnell, günstig und ohne unnötige Konflikte.
Bei einer streitigen Scheidung besteht Uneinigkeit. Entweder will ein Ehepartner die Scheidung nicht, oder es gibt Streit über Scheidungsfolgesachen wie Zugewinnausgleich, Sorgerecht oder Unterhalt. Solche Verfahren dauern deutlich länger und kosten mehr.
Mein Rat aus über 20 Jahren Praxis: Eine Scheidungsfolgenvereinbarung schafft frühzeitig klare Verhältnisse. Darin regeln Sie alle wichtigen Punkte verbindlich, bevor das Verfahren beginnt. Bei umfangreichen Regelungen zum Vermögen sollte die Vereinbarung notariell beurkundet oder im Gerichtstermin protokolliert werden. So ist sie rechtswirksam und später auch durchsetzbar. Das spart Zeit, Geld und Nerven.

4. Was kostet eine Scheidung?

Die Scheidungskosten setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Beide richten sich nach dem Verfahrenswert. Diesen setzt das Familiengericht nach dem Familiengerichtskostengesetz (FamGKG) fest. Als grobe Faustregel dient das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Ehepartner, hinzu kommt ein Anteil für den Versorgungsausgleich. Auch Vermögen,gemeinsame Kinder oder zusätzliche Folgesachen können den Verfahrenswert beeinflussen.
Ein Beispiel: Verdienen beide Ehepartner zusammen 4.000 Euro netto im Monat, liegt der Verfahrenswert bei 12.000 Euro zuzüglich des Anteils für den Versorgungsausgleich. Daraus ergeben sich Gesamtkosten von grob 2.500 bis 3.500 Euro. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt fallen die Kosten deutlich niedriger aus als bei einem streitigen Verfahren.
Wer muss für die Scheidung bezahlen? Den Gerichtskostenvorschuss zahlt zunächst, wer den Antrag stellt. Am Ende werden die Gerichtskosten in der Regel geteilt. Die eigenen Anwaltskosten trägt jeder selbst.
Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Der Staat übernimmt dann die Kosten ganz oder teilweise. Ich prüfe gerne für Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, und stelle den Antrag für Sie. Kostentransparenz ist mir wichtig: In der Erstberatung erhalten Sie von mir eine klare Einschätzung der zu erwartenden Kosten.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann ein Pflichtteilsverzicht sinnvoll sein kann, wie er sich von der Erbausschlagung unterscheidet und welche Auswirkungen diese Entscheidung auf andere Miterben hat. Als Fachanwältin für Erbrecht zeige ich Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und erkläre, worauf Sie achten sollten.

5. Brauche ich einen Anwalt für die Scheidung?

Ja. In Deutschland gilt für Scheidungsverfahren der Anwaltszwang. Nur ein zugelassener Rechtsanwalt kann den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Ohne Anwalt ist eine Scheidung also nicht möglich.
Es reicht allerdings aus, wenn ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist. Der andere kann dem Antrag ohne eigenen Anwalt zustimmen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sparen Sie so die Kosten für einen zweiten Anwalt. Wichtig zu wissen: Der Anwalt vertritt rechtlich immer nur einen Ehepartner. Sobald Streitpunkte auftauchen, sollte sich auch die andere Seite beraten lassen.
Übrigens: Ob Sie oder Ihr Ehepartner die Scheidung zuerst einreichen, spielt für das Ergebnis grundsätzlich keine Rolle. Es kann jedoch taktische Erwägungen geben, etwa beim Zugewinnausgleich. Auch hier lohnt eine frühzeitige Beratung.

6. Fallbeispiel: Scheidung mit und ohne Einigung

Ein hypothetisches Beispiel zeigt den Unterschied. Ehepaar A trennt sich nach zwölf Jahren Ehe. Beide einigen sich auf Unterhalt, die Aufteilung des Hauses und den Umgang mit den beiden Kindern. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung hält alles fest. Nur die Ehefrau beauftragt eine Anwältin. Nach Ablauf des Trennungsjahres wird der Scheidungsantrag gestellt. Rund acht Monate später ist die Scheidung rechtskräftig. Die Kosten bleiben überschaubar.
Ehepaar B trennt sich im Streit. Der Ehemann verweigert Auskünfte zum Vermögen, die Ehefrau beantragt Trennungsunterhalt, um das Sorgerecht wird gestritten. Jede Folgesache wird vor Gericht ausgetragen. Das Verfahren zieht sich über zweieinhalb Jahre. Die Kosten erreichen ein Vielfaches der einvernehmlichen Variante, emotional zahlen beide einen noch höheren Preis.
Das Beispiel zeigt: Wer früh eine faire Einigung anstrebt, schont Finanzen und Nerven. Eine erfahrene Anwältin hilft Ihnen, genau diesen Weg zu finden, ohne dabei Ihre Rechte aufzugeben.

7. So unterstütze ich Sie bei Ihrer Scheidung

Eine Scheidung ist mehr als ein juristisches Verfahren. Sie ist ein einschneidender Lebensabschnitt, der Klarheit und Sicherheit verlangt. Als Fachanwältin für Familienrecht begleite ich Sie durch alle Phasen: von der ersten Beratung über das Trennungsjahr bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.
Ich biete Ihnen:
  • Prüfung der Scheidungsvoraussetzungen und Einreichung des Scheidungsantrags
  • Beratung zu Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich
  • Gestaltung fairer Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vertretung in einvernehmlichen und streitigen Verfahren
  • Prüfung erbrechtlicher Folgen Ihrer Scheidung dank meiner Doppelqualifikation als Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht
In meiner Kanzlei in Eggenfelden nehme ich mir Zeit für Ihre Situation. Sie erhalten klare Antworten, eine ehrliche Einschätzung und volle Kostentransparenz. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine persönliche Beratung. Gemeinsam finden wir den besten Weg für Ihren Neuanfang.
Martina Oehlenberg - Rechtsanwältin für Erbrecht und Familienrecht in Eggenfelden
Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin in meiner Kanzlei. Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen und begleite Sie persönlich durch alle Schritte des Scheidungsverfahrens. Gemeinsam klären wir, was in Ihrer individuellen Situation zu beachten ist und wie sich die Scheidung möglichst klar und rechtssicher gestalten lässt.
Rufen Sie mich an unter 08721 / 507 5041 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an

9. Fazit

  • Voraussetzung für die Scheidung ist in der Regel das abgelaufene Trennungsjahr.
  • Der Scheidungsantrag muss durch einen Anwalt beim Familiengericht eingereicht werden.
  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt; das senkt die Kosten deutlich.
  • Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, meist dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehepartner.
  • Bei geringem Einkommen hilft die Verfahrenskostenhilfe.
  • Mit Zustellung des Scheidungsantrags erlischt in der Regel das Ehegattenerbrecht; das Testament sollte geprüft werden.
  • Eine Scheidungsfolgenvereinbarung vermeidet Streit, Zeitverlust und hohe Kosten.

10. FAQ


Was muss ich als Erstes tun, wenn ich die Scheidung einreichen will?
Kann man sich auch ohne Anwalt scheiden lassen?
Wie lange dauert es vom Antrag bis zur Scheidung?
Wie hoch sind die Kosten bei einer einvernehmlichen Scheidung?
Ist es wichtig, wer zuerst die Scheidung einreicht?
Was darf man im Trennungsjahr und was nicht?
Kann man sich sofort scheiden lassen?
Martina Oehlenberg
Rechtsanwältin
Martina Oehlenberg
Rechtsanwältin Martina Oehlenberg ist als Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht in Eggenfelden tätig und begleitet ihre Mandanten in allen wichtigen Fragen rund um Scheidung, Sorgerecht, Erbschaft und Nachlassregelung. Mit über 20 Jahren Berufserfahrung und ihrer Doppelspezialisierung bietet sie eine umfassende Beratung – insbesondere bei Fällen, in denen familienrechtliche und erbrechtliche Themen ineinandergreifen. Ihre Mandanten schätzen die Kombination aus fundierter rechtlicher Expertise, persönlicher Betreuung und einfühlsamer Prozessführung.
Bildquellennachweis: KI generiert via ChatGPT
"Mein Ziel ist es, Sie kompetent, kostentransparent und mit Augenmerk auf Ihr spezielles Anliegen durch Ihre besondere Situation zu begleiten."